In Hessen sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel zuständig. Eine Genehmigung kann für 2 Jahre erteilt werden und ist kostenpflichtig. Die Genehmigung gilt für ganz Hessen und für eine Flughöhe bis maximal 100 Meter. aero-panorama.de verfügt über die notwendige Aufstiegsgenehmigung für Hessen.
Im kommerziellen Bereich hat man je nach eingesetzter Technik etwas mehr Spielraum was die Reichweite angeht. Jedoch gelten die maximalen Flughöhen je nach Bundesland im privaten wie auch im kommerziellen Bereich. Im kommerziellen Bereich kann man Flüge, die über diese jeweilige Obergrenze hinausgehen gesondert beantragen. Dies ist jedoch mit größeren Kosten verbunden, da die Deutsche Flugsicherung DFS den betreffenden Luftraum für das beantragte Zeitfenster sperrt. Die Kamera-Drohne erhält somit den gleichen Status wie eine Luftverkehrsmaschiene z.B. vom Typ Airbus.
Spezielle Urteile zu dieser Problematik bestehen jedoch derzeit wohl noch nicht.
In jedem Fall sollte jedoch Rücksicht auf die Belange der Anwohner und Nachbarn genommen werden.
Das kann unter Umständen sehr teuer werden. Eine normale Haftpflichtversicherung haftet hier im Regelfall nicht. Man benötigt hierfür eine spezielle Versicherung, wie sie etwa von Modelflugverbänden angeboten werden. Eine derartige Versicherung ist auch Voraussetzung für die Erteilung einer Aufstiegsgenehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt oder Kassel. Aero-Panorama verfügt selbstverständlich über diese notwendige Absicherung.
In diese Rechte wird durch eine Ablichtung auch aus der Bordkamera einer Drohne oder auch eines Hubschraubers eingegriffen. Im privaten Bereich ist das unbedenklich, jedoch sollte man sich im kommerziellen Bereich um die geeigneten Drehgenehmigungen bemühen.
Sind Häuser und Gebäude nur kurz oder zufällig im Bild benötigt man keine besondere Genehmigung.
Wer also Luftaufnahmen ohne Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht, riskiert dabei eine teure Abmahnung.
Wer also mit professionellen Luftaufnahmen Geld verdienen will, muss dabei stets vorher den Grundstücksinhaber um Erlaubnis fragen und sich die Erlaubnis am Besten schriftlich bestätigen lassen.
Vorsicht ist also geboten wenn Unteraufträge an Dritte vergeben werden. Hier muss man eine entsprechende Vereinbarung treffen, welche die Übertragung von Nutzungsrechten an den Fotografien und Filmen zu den jeweils geplanten Zwecken beinhaltet.
Bei großen Menschenmassen steigt natürlich unweigerlich das Haftungsrisiko wegen des erhöhten Verletzungspotenzials. Zudem können Bildaufnahmen bei Veranstaltungen durch das Hausrecht des jeweiligen Veranstalters untersagt sein. In jedem Fall ist vorab zu prüfen, ob eine Veranstaltung von abgesicherten Orten aus mit einer Kamera-Drohne sicher zu filmen / fotografieren ist.
Eine spezielle Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für gewerbliche Drohnen-Flüge.
Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt (Hessen) vom 15.08.2012:
Drohnen werden nicht nur im militärischen sondern auch im zivilen Bereich immer häufiger für „Aufklärungsflüge“ genutzt. Gesteuert über Computerprogramme und Funksignale werden sie beispielsweise eingesetzt für Luftaufnahmen von Gebäuden, für Werbespots von Unternehmen oder um abzuklären, ob schwer zugängliche Dächer von Gebäuden Schäden aufweisen und instandgesetzt werden müssen. Auch Universitäten und Hochschulen nutzen die meist durch Elektromotoren angetriebenen Drohnen, beispielsweise für Forschungs- und Vermessungszwecke.
Wie das Regierungspräsidium Darmstadt mitteilt, benötigen Drohnen, im Amtsdeutsch „unbemannte Luftfahrtsysteme“ genannt, eine sog. Aufstiegserlaubnis. Vom Regierungspräsidium Darmstadt wurden allein dieses Jahr bereits 32 Genehmigungen erteilt.
Für Drohnen bis 5 Kilogramm Gesamtgewicht und einer Flughöhe von bis zu 100 Metern kann eine Erlaubnis für Aufstiege im gesamten Land Hessen erteilt werden. Hobbyflieger, die Drohnen bis 5 kg Gesamtgewicht ausschließlich zum Sport- und Freizeitvergnügen nutzen, benötigen keine Aufstiegserlaubnis.
Allgemein ist jedoch zu beachten: Die Drohne darf keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellen. So dürfen zum Beispiel keine Menschenansammlungen, Einsatzorte der Polizei, militärische Anlagen, Industrieanlagen oder Kraftwerke überflogen werden. Wichtig ist auch, dass die Drohne immer in Sichtweite des Bedieners betrieben wird. Außerdem muss der Datenschutz bei Aufnahmen von Kameradrohnen beachtet werden.
Ist die Drohne schwerer als 5 Kilogramm, fliegt höher als 100 Meter oder wird mit einem Verbrennungsmotor betrieben, muss die Zulassung im Einzelfall geprüft werden. Im kontrollierten Luftraum, wie etwa um den Frankfurter Flughafen, muss die Flugsicherung den Drohnenflug gesondert freigeben. Die Aufstiegserlaubnis ist gebührenpflichtig und wird jeweils auf zwei Jahre befristet.
Pressestelle: Regierungspräsidium Darmstadt
Pressesprecher: Gerhard Müller, Luisenplatz 2, D-64283 Darmstadt
Telefon: 06151 12 5412, Fax: 06151 12 6313
E-Mail: pressestelle@rpda.hessen.de
Quelle: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
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